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Unterrichtung § 34a

In der Unterrichtung wird man mit den rechtlichen Vorschriften vertraut gemacht. Dazu gehören praktische Anwendungen sowie fachspezifischen Pflichten und Befugnissen im Sicherheitsgewerbe.

Die Unterrichtung wird ausschließlich von der IHK durchgeführt. In seltenen Fällen führen IHK-Dozenten die Unterrichtung in den Räumlichkeiten privater Sicherheitsdienste durch. Dies macht vor allem dann Sinn, wenn mehr als 10 Leute aus einem Unternehmen die Unterrichtung zeitgleich machen.

40-stündige Unterrichtung

Man nennt sich häufig auch die „40-stüdige Unterrichtung“, weil sie, wie der Name schon sagt, nur 40 Unterrichtsstunden dauert. Meistens wird der Kurs bei der zuständigen IHK in einem Wochenkurs á 8 Stunden an 5 aufeinanderfolgenden Tagen durchgeführt. Die ersten 4 Tagen bestehen aus einem theoretischen Teil. Am letzten Tag erfolgt eine Wiederholung des zuvor besprochenen und ein anschließender Test. Dieser Test muss mit mindesten 50% bestanden werden. In Ausnahmefällen kann die Ausbildungsdauer auf 4 Tage zu je 10 Stunden verkürzt werden. Vorbereitungskurse auf die Unterrichtung nach §34a GewO gibt es nicht, lediglich auf die Sachkunde nach §34a GewO.

Unterschied zwischen Unterrichtung und Sachkunde

Die Unterrichtung § 34a der GewO entspricht der Mindestqualifikation, um im Sicherheitsgewerbe arbeiten zu dürfen. Erst nach erfolgreich abgelegter „Sitzausbildung“, darf der Sicherheitsmitarbeiter im Dienst eingesetzt werden. Ein Einsatz von unqualifiziertem Personal, stellt einen Verstoß gegen die Gewerbeordnung dar und kann mit empfindlichem Bußgeld bestraft werden. Es ist gestattet, Sicherheitspersonal mit Unterrichtung beispielsweise für die Bewachung von Notausgängen, nächtliche Baustellenbewachung oder sonstigen einfachen Tätigkeiten zu betrauen. Für die Arbeit als Ladendetektiv, Citystreife und Türsteher, benötigt man allerdings die Sachkunde nach Paragraf 34a der Gewerbeordnung. Diese Ausbildung ist deutlich umfangreicher und besteht aus einem schriftlichen und mündlichen Prüfungsteil bei der IHK. Im Vorfeld dieser doch recht schwierigen Prüfung muss man entweder intensiv, eigenständig lernen oder eine Akademie besuchen. Es gibt verschiedene Akademien in Deutschland, die sogenannte Sachkunde-Vorbereitungskurse anbieten. Oft sind diese Kurse modulartig aufgebaut und erstrecken sich von Abendkursen bis hin zu 6-monatigen Intensivkurse, die von der Arbeitsagentur bzw. den Jobcenter gefördert werden.

Merke: Die Unterrichtung ist notwendig, um im Sicherheitsdienst arbeiten zu dürfen. Sie kostet etwa 420 Euro und kann innerhalb von einer Woche, ohne schwierige Prüfung absolviert werden. Meistens sind die IHK mit den Unterrichtungen sehr überlaufen, sodass man mit bis zu 4 Monate Wartezeit auf einen Unterrichtungsplatz rechnen muss. Mit der Unterrichtung darf man keine Türsteher, Ladendetektiv oder Citystreife (Bewachung im öffentlichen Raum), durchführen.

Die Sachkunde ist die nächst höherer Qualifikation. Diese ist allerdings deutlich umfangreicher in der Ausbildung und kann erst nach wochenlanger bzw. monatelanger Vorbereitung bestanden werden. Die Zulassung zur Sachkundeprüfung kostet derzeit 175 Euro. Dies beinhaltet allerdings keinen Vorbereitungskurs.


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