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Der präventive Brandschutz zählt zu den zentralen Sicherheitsaspekten, mit denen sich jedes Unternehmen ausführlich auseinandersetzen sollte. Die folgenden zehn Fragestellungen sollen Ihnen dabei helfen, sich einen umfangreichen Überblick über die notwendigen Maßnahmen zu verschaffen. Gerne informieren wir Sie auch zu unseren Dienstleistungen im Breich Brandposten und Brandwachen.
Präventiver Brandschutz bildet einen von zwei Teilbereichen des Feuerschutzwesens. Neben dem präventiven bzw. vorbeugenden Brandschutz gibt es den abwehrenden Brandschutz. Unter abwehrendem Brandschutz versteht man all diejenigen Maßnahmen, die zur Bekämpfung eines bereits ausgebrochenen Brandes ergriffen werden müssen. Diese Aufgaben fallen zum Großteil in den Arbeitsbereich der Feuerwehr.
Demgegenüber bezieht sich der vorbeugende Brandschutz auf Maßnahmen, die vor einem möglichen Feuerausbruch getätigt werden können, um die Sicherheitslage zu verbessern und einen potenziellen Brand auf diese Weise bereits vor seiner Entstehung und Ausbreitung zu verhindern. Die Maßnahmen des präventiven Brandschutzes lassen sich in drei Klassen kategorisieren:
Generell muss jeder Arbeitgeber die Auflage erfüllen, einen aus gesundheitlicher Sicht unbedenklichen und sicherheitstechnisch einwandfreien Arbeitsplatz bereitzustellen. Welche konkreten Maßnahmen für einen umfassenden Brandschutz im Unternehmen notwendig sind, wird unter anderem von der Betriebssicherheitsverordnung und der Arbeitsstättenverordnung vorgeschrieben. Darüber hinaus geben Versicherer und Berufsgenossenschaften routinemäßig Regelwerke zur Brandverhütung heraus, die der Orientierung dienen.
Gut zu wissen: Beim Abschluss einer unternehmensbezogenen Feuerversicherung muss im Regelfall ein Nachweis über die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Brandschutzanforderungen erbracht werden.
Der präventive Brandschutz beginnt mit einer durchdachten und ordnungsgemäßen Errichtung bzw. Anpassung des Gebäudes – also dem baulichen Brandschutz. Darunter fallen alle Maßnahmen, die sich auf die baulichen Anlagen und architektonischen Konzepte beziehen. Als entscheidende Grundlage gilt es sicherzustellen, dass die Feuerwehr im Ernstfall mühelos Zugang zum Gebäude erhält und die äußere Erschließung mithilfe von Löschwasser möglich ist.
Darüber hinaus spielt die Konstruktion von Brandabschnitten eine wichtige Rolle. Zu diesem Zweck werden Brandwände eingezogen, deren Schutzziele darin bestehen, eine fortschreitende Brandausweitung entscheidend zu verzögern und einzudämmen. Die Baumaterialien für tragende Wände und besonders brandgefährdete Gebäudeabschnitte müssen hinsichtlich Feuerfestigkeit sowie Brandverhalten in Abhängigkeit der Gebäudeklasse ausgewählt werden.
Um im Brandfall die im Gebäude befindlichen Personen möglichst zügig zu evakuieren, ist die Ausarbeitung und Umsetzung eines Konzepts für Flucht- und Rettungswege erforderlich. Im Idealfall sollte das Prinzip des zweiten Rettungswegs realisiert werden; dabei haben flüchtende Personen an jedem Standort im Gebäude die Wahl zwischen zwei unterschiedlichen Rettungswegen.
Der technische bzw. anlagentechnische Brandschutz beinhaltet neben operativen Anlagen – wie Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA), Feuerlöschern, Sprinkleranlagen, Brandschutztüren und Löschwasservorräten – auch präventive Anlagen, wie Brandmeldeanlagen (BMA), Handsirenen und optische sowie akustische Alarmanlagen.
Die Installation von entsprechenden Anlagen, Geräten und Hilfsmitteln zur frühzeitigen Erkennung und ersten Bekämpfung von Bränden stellt einen wichtigen Schritt hinsichtlich des präventiven Brandschutzes dar. Um die Funktionsfähigkeit der technischen Einrichtungen sicherzustellen, müssen die Installationen fristgerecht von sachkundigem Personal, wie z. B. einem ausgebildeten Brandschutzbeauftragten, inspiziert und geprüft werden.
Organisatorische Maßnahmen zählen ebenfalls zum vorbeugenden Brandschutz und dienen dem äußerst relevanten Ziel, betroffene Personen im Ernstfall schnell und sicher aus dem Gefahrenbereich zu leiten. Schulungen, Unterweisungen und Evakuierungsübungen helfen dabei, die Belegschaft auf einen reibungslosen und kontrollierten Ablauf im Brandfall vorzubereiten. Darüber hinaus empfiehlt es sich:
Wichtig: Insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten ist die Bereitstellung professionell geschulter Fachkräfte für den präventiven Brandschutz unerlässlich.
5. Welche Maßnahmen können ergriffen werden, um das Brandrisiko in Gebäuden zu minimieren?
Der präventive Brandschutz setzt sich aus mehreren elementaren Teilbereichen zusammen. Zur Minimierung des Brandrisikos und der Brandgefahren sollte das Brandschutzkonzept unter anderem folgende Maßnahmen enthalten:
Für einen präventiven Brandschutz sind zyklische Inspektionen von großer Relevanz. Zu diesem Zweck sollten folgende Maßnahmen in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden:
Welche baulichen Brandschutzanforderungen bei Gebäuden zu erfüllen sind, wird in den Landesbauordnungen der Bundesländer und der Musterbauordnung (MBO) festgelegt. Die Anforderungen unterscheiden sich hinsichtlich der Gebäudeklasse. Die Gebäudeklassen (GK) ergeben sich dabei vornehmlich aus der Höhe der obersten Fußbodenoberkante (OKF) und der Anzahl und Fläche der Nutzungseinheiten (NE).
Die folgende Tabelle basiert auf der MBO und vermittelt einen Überblick über die jeweiligen Gebäudeklassen und deren Eigenschaften sowie Auszüge der Anforderungen. Wichtiger Hinweis: Beachten Sie, dass die Angaben durch Bauordnungen und Brandschutzanforderungen auf Länderebene weiter präzisiert bzw. adaptiert werden.
Gebäudeklasse | Eigenschaften | Anforderungen |
GK 1a | Freistehend ≤ 2 NE Gesamtfläche aller NE ≤ 400 m2 OKF ≤ 7 m | 1. Feuerhemmende Decke im Kellergeschoss |
GK 1b | Freistehend, land- oder forstwirtschaftliche Nutzung | 1. Feuerhemmende Decke im Kellergeschoss |
GK 2 | Nicht freistehend ≤ 2 NE Gesamtfläche aller NE ≤ 400 m2 OKF ≤ 7 m | 1. Feuerhemmende Innenwände und Decken 2. Außenwände: Von innen nach außen feuerhemmend, von außen nach innen feuerbeständig |
GK 3 | Sonstige Gebäude mit OKF ≤ 7 m (z. B. Gesamtfläche aller NE > 400 m2) | 1. Feuerhemmende Innenwände und Decken 2. Außenwände: Von innen nach außen feuerhemmend, von außen nach innen feuerbeständig 3. Feuerbeständige Decke im Kellergeschoss |
GK 4 | NE-Fläche je ≤ 400 m2 OKF ≤ 13 m | 1. Hochfeuerhemmende Wände und Decken 2. Feuerbeständige Decke im Kellergeschoss 3. Außenwände: Wand unter zusätzlicher mechanischer Beanspruchung hochfeuerhemmend |
GK 5 | Sonstige Gebäude, unterirdische Gebäude | 1. Feuerbeständige Wände und Decken 2. Außenwände: Brandwand unter zusätzlicher mechanischer Beanspruchung feuerbeständig |
Hinweis: Zur Berechnung der Grundfläche ist lediglich die Bruttogrundfläche heranzuziehen. Flächen in Kellergeschossen bleiben außen vor.
In der Planungsphase tragen die Architekten und Ingenieure des Gebäudes die Verantwortung für den präventiven Brandschutz. Ihnen obliegt es, im Sinne eines wirksamen Brandschutzkonzepts angemessene und erforderliche bauliche Konzepte zu entwerfen. Dabei sind sowohl Brandbekämpfungs- und Evakuierungsszenarien zu berücksichtigen als auch belastbare Aussagen über die Feuerwiderstandsdauer der tragenden Bauteile zu tätigen. Auch die Planung der Feuerlöschanlagen und der organisatorischen Brandschutzmaßnahmen fällt in den Aufgabenbereich der Planer.
Als fundamentale Säule des vorbeugenden Brandschutzes unterliegt der bauliche Brandschutz deutschland- und europaweit strengen Vorschriften. Bestehende Schutzziele und erforderliche Maßnahmen werden durch verschiedene Normen geregelt.
Während für den Stahlbetonbau beispielsweise die DIN EN 1993-1-2 greift, gilt es für Holzbau, die DIN EN 1995-1-2 zu beachten. Der bauliche Brandschutz für Industriebauten hingegen wird gesondert in der DIN 18230 geregelt.
Darüber hinaus sind hinsichtlich der baulichen Maßnahmen bei Gebäuden auch DIN 4102 und DIN EN 13501 von Bedeutung, die die Entflammbarkeit und das Brandverhalten von allen Bauteilen, Baustoffen und Bauprodukten aufschlüsseln. Die unterschiedlichen Materialien werden dafür hinsichtlich ihres Brandverhaltens klassifiziert und kategorisiert.
Bei einem Brandschutzbeauftragten handelt es sich um einen Mitarbeiter, der speziell dafür ausgebildet wird, betriebliche Brandschutzaufgaben wahrzunehmen. Ein geschulter Brandschutzbeauftragter soll Gefahren frühzeitig erkennen sowie geeignete Schutzmaßnahmen in die Wege leiten und koordinieren. Selbstverständlich spielen auch präventive Maßnahmen eine entscheidende Rolle, um Brände und Feuer bereits im Vorhinein zu vermeiden.
Eine generelle Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten besteht für die meisten Unternehmen in Deutschland nicht; Versicherungen, Bauordnungen oder weitere Verordnungen können die Bestellung jedoch voraussetzen.
Gut zu wissen: Egal, ob ein Brandschutzbeauftragter benannt ist oder nicht – die Verantwortung für die Brandsicherheit des Betriebs obliegt weiterhin der Unternehmensleitung. Der Brandschutzbeauftragte wirkt lediglich unterstützend.
Die Spezialisten des Paffen Sicherheitsdienstes stehen Ihnen zuverlässig zur Seite, wenn es darum geht, in Ihrem Unternehmen für Brandschutz sowie Werkschutz zu sorgen.
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