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Auf dieser Seite beantworten wir die Fragen, die uns in unserer jahrelangen Erfahrung immer wieder begegnet sind.
Unter einem Sicherheitsdienst (auch Wachdienst oder Security) versteht man ein Unternehmen, das Dienstleistungen im Bereich des Bewachungsgewerbes anbietet. Die Sicherheitsdienstleistungen umfassen neben dem Personenschutz auch Veranstaltungsschutz und Objektschutz. Der Wachdienst kann diverse weitere Tätigkeiten umfassen. Hierzu zählen auch Ein- und Auslasskontrollen des Objekts, Besuchersteuerung und der Überwachung des (Werks-)Geländes. Leistungen im Bereich Werks-, Objekt- und Revierschutz werden vor allem nachts und an Wochenenden und Feiertagen in Anspruch genommen. Oft bietet ein Sicherheitsdienst auch Leistungen im Bereich Ladenüberwachung, Brandschutz und Detektei an. Sicherheitsdienste richten sich mit Ihrem Leistungsspektrum sowohl an Wirtschaftsunternehmen, als auch an Privatleute.
Die rechtlichen Anforderungen an Sicherheitsdienste sind in Deutschland eher gering. Voraussetzung für die Tätigkeit ist die behördliche Erlaubnis einer Sicherheitsfirma (Bewachungserlaubnis), der Nachweis einer Sachkundeprüfung nach §34a GewO des Geschäftsführers sowie eine Betriebshaftpflichtversicherung. Umso wichtiger ist es, auf zertifizierte Qualität der Sicherheitsunternehmen zu achten. Zertifizierungen werden beispielsweise vom VdS vergeben, und auch eine Zertifizierung nach DIN 77200 für Sicherheitsdienstleister und ISO 9001 Qualitätsmanagement sollte vorliegen. Ebenso wichtig ist die stete Fortbildung der Sicherheitsdienstmitarbeiter.
Grundsätzlich stehen Mitarbeitern eines Sicherheitsdienstes die gleichen Rechte zu, wie jedem Bürger: das Jedermannsrecht (vorläufige Festnahme bei dringendem Tatverdacht), sowie das Recht auf Notwehr und Notstand. Gewalt darf daher nur zur Selbstverteidigung erfolgen.
Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes dürfen keine hoheitlichen Aufgaben ausführen, wie sie die Polizei ausüben kann. Rechtliche Grundlagen für die Arbeit von Sicherheitsdienstmitarbeitern sind § 34a Gewerbeordnung (GewO), die Bewachungsverordnung (BewachV) und die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 23, sowie ggf. die Bestimmungen des Waffengesetzes.
Für den Einstieg in die Sicherheitsbranche oder als Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes ist die Sachkundeprüfung §34a Gewerbeordnung erforderlich, um alle Tätigkeiten ausführen zu können. Die IHK-Prüfung ist anspruchsvoll und sollte von einem zertifizierten Bildungsträger vorbereitet werden. Um in der Sicherheitsbranche erfolgreich arbeiten zu können, ist das allerdings nicht ausreichend. Der Erste-Hilfe-Schein, ein Deeskalationstraining, eine Ausbildung zum Brandschutzhelfer, die Waffensachkunde sowie ein Fahrsicherheitstraining sind weitere Qualifikationen, um in der Sicherheitsbranche langfristig Fuß zu fassen.
Die Preise für Sicherheitsdienste variieren stark. Seriöse Sicherheitsfirmen oder Sicherheitsunternehmen bieten ihre Dienstleistungen auch dementsprechend teurer an, da sie alle Vorgaben der jeweiligen Tarifgruppen des BDSW einhalten müssen und gut ausgebildete, fest angestellte Mitarbeiter beschäftigen. Sehr günstige Angebote beruhen oft auf Firmenstrukturen, die nicht mit festen Angestellten arbeiten, sondern diese nach Bedarf tageweise anheuern. Der Preis sollte daher immer ins Verhältnis zur Leistung gesetzt werden, wobei Zertifizierungen einen guten Hinweis auf Qualität liefern.
Alle Einsatzkräfte haben entsprechend dem §34a GewO mindestens Unterrichtung bzw. Sachkunde nach §34a. Zu der Standardausbildung unserer Einsatzkräfte zählen die Ersthelfer und Brandschutzhelferausbildung. Desweiteren erhalten alle mobilen Einsatzkräfte regelmäßig ein Fahrsicherheitstraining und Interventionskräfte eine Interventionsschulung vor ihrem ersten Einsatz. Zu der Standardzertifizierung unserer Einsatzkräfte zählt die SGU Personal Zertifizierung nach Dok. 16 bzw. 17.
Um die Qualität unserer Einsatzkräfte sicherzustellen, nehmen alle Einsatzkräfte an aufgabenspezifischen Schulungen teil, die in den von uns erstellten objektspezifischen Anforderungsprofilen ermittelt werden. Das Anforderungsprofil wird im jährlichen Zyklus oder bei Änderungen der Leistungsanforderungen auf Aktualität überprüft.
Zeitlich begrenzte Ausbildungen wie Ersthelferschulungen werden in unserer Qualifikationsmatrix überwacht und vor Ablauf der Frist im Weiterbildungskonzept eingeplant. Wenn möglich, kommen in Objekten mit Migrationshintergrund Mitarbeiter zum Einsatz, die zusätzlich zu den Deutschkenntnissen über relevante Fremdsprachenkenntnisse verfügen, somit kann Eskalationen durch Missverständnisse in der Kommunikation vorgebeugt werden.
Die Professionalität unserer Einsatzkräfte wird durch Einsatztrainings z.B. Deeskalationstraining sichergestellt und durch unangekündigte monatliche Objektkontrollen durch unsere Einsatzleiter oder unserer Managementbeauftragten überprüft. Festgestellte Mängel werden durch gezielte Schulungen oder Einweisungen behoben. Dienstanweisungen sind die Vorgaben für die ordnungsgemäße vereinbarte Dienstleistungserbringung. Daher werden alle eingesetzten Einsatzkräfte inkl. Vertretung von uns in diese eingewiesen und nachfolgend im jährlichen Zyklus oder bei Änderung der Dienstanweisung erneut eingewiesen.
Alle Einsatzkräfte werden vor Erstaufnahme der Tätigkeit und nachfolgend im jährlichen Zyklus, sowohl in alle für sie relevanten Vorschriften zum Schutz Ihrer Sicherheit und Gesundheit, als auch in die relevanten gesetzlichen Vorschriften des Sicherheitsgewerbes unterwiesen, um diese vor unbewussten Straftaten zu schützen und somit die Qualität und auch Professionalität zu gewährleisten.
Bei Einstellung einer Einsatzkraft erfolgt die Anmeldung im Bewacherzentralregister. Der Ersteinsatz erfolgt erst nach positivem Entscheid über die Zuverlässigkeit und Freigabe im Bewacherzentralregister durch die zuständige Behörde. Zur Sicherstellung zur Wahrung von bekannt gewordenen Informationen, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, verpflichten sich alle Mitarbeiter vor Aufnahme der Tätigkeit schriftlich zur Verschwiegenheit, die auch nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen fortbesteht. Die Verpflichtungserklärung beinhaltet zudem die Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung. Alle Mitarbeiter werden im Zuge einer jährlich stattfindenden nachweislichen Unterweisung auf die Verpflichtungserklärungen hingewiesen.
Jeder Auftrag wird entsprechend den spezifischen Anforderungen unserer Kunden umgesetzt. Alle vereinbarten Anforderungen werden in einer aufgaben- bzw. objektspezifischen Dienstanweisung von uns dokumentiert und unseren Kunden zur Freigabe übermittelt. Somit stellen wir sicher, dass alle spezifischen Anforderungen unserer Kunden ordnungsgemäß erfüllt werden können.
Wir sind bei der Nürnberger Versicherung haftpflichtversichert. Der Umfang übersteigt die in der BewachV und der DIN 77200-1 ausgewiesenen Haftungssummen. Um den Anforderungen unserer Kunden gerecht zu werden, wird jeder Auftrag auf darin beschriebene Haftungssummen analysiert, um ggfs. unsere Police entsprechend anzupassen.