Bei dringenden Anliegen können Sie sich 24 Stunden rund um die Uhr an unsere Notruf- und Serviceleitstelle unter der Rufnummer 0228 97 27 55 36 an uns wenden.
Haben Sie allgemeine Fragen, wünschen einen Termin, möchten sich in unserem Unternehmen für eine Stellungausschreibung bewerben oder haben sonstige Anfragen? Schreiben Sie eine E-Mail an info@paffen-sicherheit.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Der Werkschutz sorgt auf dem Betriebsgelände für Sicherheit und Ordnung. Er setzt das individuelle Sicherheits-Management um. Der Werkschutz hat die Aufgabe, Einrichtung und Personen vor eventuellen Schäden zu bewahren. Werkschutzmitarbeiter des externen Werkschutzes benötigen den Sachkundeprüfung nach § 34a GewO.
Sicherheit und Schadensfreiheit sind für den kontinuierlichen Betriebsablauf von entscheidender Bedeutung. Der betriebliche Arbeitsschutz bewahrt die Mitarbeiter vor Gefahren, Gefährdungen und Unfällen. Ziel des Werkschutzes sowie des Objektschutzes ist es, mit effektiven Zugangskontrollen und zusätzlicher aktiver Bewachung Ihres Objektes oder Werkes präventiv für erhöhte Sicherheit zu sorgen.
Für die Sicherheit von kompletten Bürogebäuden, Werksgeländen, Anlagen und Maschinen ist hingegen ein gesonderter Schutz ratsam. Während man unter Objektschutz die Bewachung von Büro- und Verwaltungsgebäuden versteht, bewahrt der Werkschutz das gesamte Werksgelände vor dem unbefugten Zutritt Dritter. Dies geschieht zum Beispiel durch Zugangskontrollen während und außerhalb der Betriebszeiten.
Allerdings kann sich nicht jedes Unternehmen einen eigenen Werkschutz leisten oder organisieren. Da kommt der professionelle Sicherheitsdienst von Paffen als Dienstleister ins Spiel.
Als zertifizierter Sicherheitspartner kümmert sich Paffen Wach- und Sicherheitsdienst um die Bestreifung, Kontrollen, generelle Überwachungen, die Einhaltung des Schließplans z. B, für Fenster und Türen und vieles mehr. Wir bieten Ihnen professionellen Werkschutz, Objektschutz und weitere Sicherheitsdienstleistungen wie die Bereitstellung von Sicherungsposten – alles aus einer Hand!
Ohne entsprechende Maßnahmen ist es für Kriminelle ein Leichtes, Ihnen Schaden zuzufügen. Diebstahl, Vandalismus und Industriespionage lassen die Folgekosten teils ins Unermessliche steigen.
Von Diebstahl sind nicht nur große Betriebsgelände betroffen, sondern auch kleine Werkstätten oder Einzelhändler. Allein im Einzelhandel verursachen Diebe täglich mehrere Millionen Euro Schaden.
Darüber hinaus leidet auch das Sicherheitsgefühl Ihrer Mitarbeiter. Schützen Sie Ihr Werksgelände und vermeiden Sie unkalkulierbaren Schaden durch:
Nicht alle Maßnahmen sind für jedes Betriebsgelände oder jedes Geschäft notwendig und geeignet. Aus diesem Grund erstellt Ihnen der Paffen Wach- und Sicherheitsdienst ein individuelles Werkschutzkonzept.
Gerne bieten wir Ihnen unsere Sicherheitsdienstleistungen einzeln oder als Komplettpakete an. Zum Beispiel: Werkschutz und Brandschutz in Kombination mit Pförtnerdiensten oder Baustellenbewachung. Wir bieten professionelle Lösungen für Ihre Sicherheit aus einer Hand.
Das Aufgabenspektrum im Werkschutz hat sich im Laufe der Zeit deutlich verbreitert. Dies ist unter anderem auch der fortschreitenden Digitalisierung geschuldet. Zwar macht der technische Fortschritt einiges einfacher, erfordert aber von den Mitarbeitern des Werkschutzes zusätzliche Kompetenzen.
Zu den Kernaufgaben im Werkschutz gehören:
Bevor unser Werkschutz bei Ihnen tätig wird, stellen wir mit Ihnen zusammen fest, welche Leistungen auf Ihrem Werkgelände notwendig sind. Jeder Betrieb hat spezifische Anforderungen, die die Auswahl der Leistungen für den Werkschutz beeinflussen. Paffen Wach- und Sicherheitsdienst erstellt Ihnen erstellt Ihnen ein individuelles Sicherheitskonzept. Gern unterbreiten wir Ihnen für einzelne Leistungen ein Angebot - oder erstellen Komplettpakete für Ihre Sicherheit. Dabei berücksichtigen wir z. B. bei der Objektüberwachung die vorhandene Sicherheitstechnik und arbeiten mit Ihren Sicherheitsexperten Hand in Hand.
Der tägliche Schutz auf dem Werks- und Betriebsgelände erfolgt nach klaren Regeln. Immer wieder erreichen uns Kundenanfragen, was der Werkschutz dabei darf und was nicht.
Generell besitzt der Werkschutz keine hoheitlichen Befugnisse, wie die Polizei. Vielmehr agiert der Werkschutz im Rahmen der sogenannten Jedermannsrechte, die zum Beispiel auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) oder dem Strafgesetzbuch (StGB) basieren. Hierzu zählen unter anderem Notwehr oder die Selbsthilfe.
Unternehmen übertragen dem Werkschutz oftmals folgende Befugnisse. Diese umfassen:
Der Werkschutz erfordert Mitarbeiter, die kontinuierlich Situationen richtig einschätzen können und eine gute Menschenkenntnis besitzen. Sobald ein externer Dienstleister seine Mitarbeiter für Ihren Werkschutz abstellt, benötigen diese eine spezielle Ausbildung. Jeder externe Werkschützer muss daher eine nach § 34a GewO geforderte Unterrichtung nachweisen.
Darüber hinaus gibt es weitere Qualifikationen, die ein Werkschutzmitarbeiter erlangen kann. Die Weiterbildung erfolgt im Rahmen von speziellen Schulungen zum Werkschutz. Die Qualifikation zur geprüften „Schutz- und Sicherheitskraft (IHK)“ legt er bei der zuständigen Industrie und Handelskammer ab. Diverse Fort- und Weiterbildungen bieten zudem den Abschluss zum Meister für Schutz und Sicherheit.
Um Ihre Objekte und Werke wirksam nach unseren hohen Qualitätsstandards zu sichern, setzen wir als Werkschutzfachkraft ausgebildete Mitarbeiter und modernste Technik ein. Dabei stellen wir an jede Sicherheits- und Werkschutzfachkraft hohe Anforderungen. Hierzu gehören in jedem Fall:
Welche Gesetze und Verordnungen bestimmen eigentlich den Werkschutz? Im Mittelpunkt steht hierbei §34a der Gewerbeordnung (kurz § 34a GewO). Die engen rechtlichen Vorgaben zur Genehmigung sorgen für ein hohes Maß an Seriosität und Sicherheit. Werk- und Objektschutz darf nur derjenige anbieten, der die Vorgaben erfüllt. Gleiches gilt für den Streifendienst, Veranstaltungsschutz oder den Geld- und Werttransport.
Die Garantenpflicht (juristisch Garantenstellung genannt) ist für die Arbeit des Werkschutzes von entscheidender Bedeutung. Sie basiert auf §13 des Strafgesetzbuches. Der Gesetzgeber beschreibt darin das Begehen durch Unterlassen. Konkret sagt er aus, dass Unterlassen dann bestraft werden kann, wenn es pflichtwidrig ist. Wenn eine Pflicht bestanden hat, die ein aktives Handeln erfordert, ist diese Unterlassung strafbar. Die Pflicht zum aktiven Handeln nennen Experten auch Garantenstellung. Ein Beispiel aus dem Bereich Werkschutz verdeutlicht dies:
Der Werkschutz wird beauftragt Unbefugten den Zutritt außerhalb zu verwehren. Unterlässt er diese Pflicht und kommt es dadurch zu einem Ereignis (zum Beispiel Diebstahl oder Sachbeschädigung), hat er seine Garantenpflicht verletzt. Der Werkschutz kann diesbezüglich der Fahrlässigkeit strafrechtlich belangt werden.
Unser Werkschutz bewahrt Ihren Betrieb vor kostenintensiven Beschädigungen, Diebstahl und Vandalismus und steigern gleichzeitig das Sicherheitsgefühl Ihrer Mitarbeiter. Paffen Wach- und Sicherheitsdienst entwickelt mit Ihnen zusammen ein individuelles Werkschutzkonzept, welches konkret auf die Anforderungen und Bedürfnisse Ihres Betriebs eingeht.
Wir sind ein lokal ansässiges Unternehmen und sorgen insbesondere für Werkschutz in Köln und Werkschutz in Bonn. Als externer Werkschutz ist Paffen Wach- und Sicherheitsdienst für Sie in folgenden Städten und Regionen verfügbar:
Gemeinsam mit Ihren Sicherheitsexperten erstellen wir Ihnen ein passendes Sicherheitskonzept. Setzen Sie auf umfassende Sicherheit für Ihre Werke, Objekte und Ihre Mitarbeiter!