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Brandschutz

Unter Brandschutz versteht man ganz allgemein alle Maßnahmen, die entweder zur Vorbeugung der Entstehung von Bränden, also Feuer und Rauch, oder aber zu deren Bekämpfung zum Einsatz kommen.

Entsprechend unterscheidet man auch zwischen abwehrendem Brandschutz, der alle Maßnahmen umfasst, die eingeleitet werden, wenn ein Brand entstanden ist, und vorbeugendem Brandschutz, der alle Maßnahmen umfasst, die ergriffen werden, um zu verhindern, dass ein Brand überhaupt entsteht.

 

Vorbeugender Brandschutz

Brandschutz von Paffen SicherheitBeim vorbeugenden Brandschutz wird weiter nach baulichem, anlagetechnischem und organisatorischem Brandschutz unterschieden.

Der vorbeugende Brandschutz in vielfältig rechtlich geregelt, zunächst einmal durch das Bauordnungsrecht, Regelungen zur Fluchtwegeplanung, durch zahlreiche DIN-Normen (u.a. DIN EN 13501, DIN EN 1992-1-2, DIN EN 1993-1-2, DIN EN 1995-1-2 und DIN 18230 für den baulichen Brandschutz) und weitere Regularien. Brandschutz ist also ein komplexes Feld. Gerade bei Neubauten kann es sein, dass ein Brandschutzgutachter bestellt werden muss, der ein Brandschutzgutachten erstellt, bevor die Bauaufsichtsbehörde den Bau genehmigt. Der Brandschutz und das Bauordnungsrecht sind in Deutschland Landessache, insofern können die Bestimmungen im Detail durchaus verschieden sein. Sowieso liegt ein großer Ermessensspielraum in der Begutachtung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen. Das ist weniger auf zu lockere Gesetze zurückzuführen als vielmehr darauf, dass die Maßnahmen im Bereich Brandschutz für jedes einzelne Gebäude individuell geplant werden müssen. Entsprechende Relevanz kommt den Gutachtern und qualifizierten Brandschutzgutachten zu.

 

Baulicher Brandschutz

Zum baulichen Brandschutz gehören alle direkt baulichen Maßnahmen, die bei der Errichtung eines Gebäudes ergriffen werden, um Brände oder deren schnelle Ausbreitung, wenn es doch zu einem Feuer kommen sollte, effizient zu verhindern.

Dabei ist zum einen an die Verwendung schwer entflammbarer oder nicht brennbarer Baumaterialien zu denken. Alle Baustoffe sind in einer DIN-Norm in verschiedene Brandklassen klassifiziert. Zudem gehört auch das Einbauen von Brandriegeln in der Gebäudedämmung, die das Überspringen des Brandes beispielsweise auf das überliegende Geschoss verhindern soll, oder auf das Errichten von Brandmauern zu den baulichen Brandschutzmaßnahmen.

 

Anlagentechnischer Brandschutz

Zum anlagentechnischen Brandschutz gehören, wie der Name bereits nahelegt, alle technischen Anlagen und Systeme in einem Gebäude, die dazu dienen, Bränden vorzubeugen. Das können Anlagen sein, die Brände, Feuer und/oder Rauch erkennen und im Brandfall einen Alarm aussenden (z.B. Rauchmelder), aber auch Anlagen mit Löschfunktion. Dazu zählen etwa Sprinkleranlagen, aber natürlich auch Feuerlöscher oder Entrauchungsysteme. Zudem gibt es Einrichtungen, die die Arbeit der Feuerwehr im Brandfalle unterstützen können. Hier wären als Beispiel etwa Feuerwehraufzüge zu nennen.

 

Organisatorischer Brandschutz

Als organisatorischen Brandschutz bezeichnet man alle Maßnahmen, die nicht anlagetechnischer oder baulicher Natur sind und die diese Maßnahmen sinnvoll ergänzen. Dies sind vor allem Wartungs- und Instandhaltungstätigkeiten, beispielsweise die richtige und regelmäßige Überprüfung und Instandsetzung von Löschgeräten, Sprinkleranlagen etc. Doch auch das Anbringen von Aushängen mit Notfallmaßnahmen, Brandschutzordnungen, die Kennzeichnung von Fluchtwegen und Notausgängen etc. gehört zum organisatorischen Brandschutz. Es handelt sich also um Aktivitäten, die dafür sorgen, dass alle baulichen und anlagetechnischen Brandschutzmaßnahmen im Notfall auch funktionieren und betroffene Menschen informiert sind, wie sie damit umgehen und wie sie sich generell im Falle eines Feuers verhalten sollen (z.B. auch: Feuerwehr rufen, Sammeln auf Sammlungsplatz etc.). Das kann neben Merkblättern und Schildern auch Schulungen des Personals umfassen.

Zum organisatorischen Teil des Brandschutzes kann es aber auch gehören, externes Personal einzubinden, um aktive Prävention zu betreiben. Dies kann eine Brandwache sein, die darin geschult ist, Brandgefährdungen zu erkennen und im Notfall die richtigen Maßnahmen umgehend einzuleiten. Ein Brandposten kann in manchen Betrieben auch bei der Überwachung von Arbeiten zum Einsatz kommen, die feuergefährlich sind oder wo kontrolliert mit Feuer gearbeitet wird (beispielsweise Schweißarbeiten, Arbeit an Gasleitungen oder in Maschinenräumen von Schiffen).

Ein umfangreiches Brandschutzkonzept beinhaltet daher neben dem ordentlichen baulichen und anlagetechnischen Brandschutz auch einen umfangreichen organisatorischen Brandschutz. Dazu gehört das Bestellen eines Brandschutzbeauftragten. Dieser Brandschutzbeauftragte kümmert sich im Unternehmen um alle Belange, die den Brandschutz betreffen (Sicherstellen, dass Fluchtwege und Rettungswege frei sind, dass die Brandmeldeanlage ordnungsgemäß gewartet wird u. dgl.). Weiterhin sollten Brandschutzhelfer bestimmt werden. Brandschutzhelfer übernehmen vorher festgelegte Arbeiten im Falle, dass ein Feuer ausbricht.

 

Abwehrender Brandschutz

Der abwehrende Brandschutz umfasst natürlich primär die Aufgaben der Feuerwehr, also alles, was von den Einsatzkräfte getan wird, wenn das Feuer ausgebrochen ist: Retten, Bergen, Löschen und Schützen. Neben dem primären Ziel, Leben zu retten und das Feuer zu löschen, geht es beim abwehrenden Brandschutz auch darum, die Begleitschäden eines Brandes so gering wie möglich zu halten. Durch Rauch und Löschwasser werden auch Dinge, die das Feuer selbst verschont, oft so stark beschädigt, dass diese später entsorgt werden müssen.

 

Wie kann man mit baulichem Brandschutz der Ausbreitung von Rauch vorbeugen?

Bei großen Gebäuden mit umfassendem Brandschutzsystem stellt sich die Lüftung automatisch aus, sobald Rauchentwicklung von den Rauchsensoren „entdeckt“ werden. Brandschutzklappen und Rauchschutztüren schließen sich. Dies sollte normalerweise sicherstellen, dass sich Rauch im Gebäude nicht weiter ausbreiten können. In seltenen Fällen kommen auch Rauchvorhänge zum Einsatz, die die Flucht aus dem Gebäude nicht behindern.

 

Welche Bedeutung hat das Brandverhalten von Baustoffen?

Das Brandverhalten der Baustoffe ist von großer Bedeutung für den Brandschutz. Darum gelten, je nach Gebäudeklasse, unterschiedliche Anforderung an das Brandverhalten der Baustoffe. Die Baustoffklassen sind in den DIN-Normen 4102-1 und DIN EN 13501-1 geregelt. Der beste Baustoff nützt aber nichts, wenn die Verarbeitung der Bauteile untereinander nicht sauber ist und beispielsweise Brandriegel, die für klar abgegrenzte Brandabschnitte im Gebäude sorgen, nicht ordnungsgemäß verbaut werden. Bei der Planung des Baus ist daher neben den richtigen Baustoffen, Bauteilen, Brandwänden etc. immer auch auf die sorgfältige Umsetzung der Planungen zur baulichem Brandschutz zu achten. Zudem sollte man nie die Bedeutung des organisatorischen Brandschutzes unterschätzen. Nur dann, wenn Brandschutzanlagen, Löschanlagen und Feuerlöscher richtig gewartet werden und die Bedienung allen klar ist, nützt ein Sicherheits-Konzept tatsächlich etwas.

 

Sind Brandschutzhelfer Pflicht?

Ja! Wie auch ein Brandschutzbeauftragter sind Brandschutzhelfer im Unternehmen Pflicht. Dazu müssen Brandschutzhelfer eine Schulung absolvieren, damit sie ihre Aufgaben auch kompetent wahrnehmen können. Sie müssen natürlich nicht nur wissen, wie man Feuerlöscher bedient, sondern auch, wo die Rettungswege sind und wie die Flucht bzw. Evakuierung aus einem brennenden Gebäude möglichst ohne Panik ablaufen kann. Die Anforderungen an Brandschutzhelfer und die Verantwortung ist also alles andere als gering. Bei normaler Brandgefährdung in dem jeweiligen Betrieb sind 5 % der Belegschaft zum Brandschutzhelfer auszubilden, bei hoher Brandgefährdung sogar noch mehr.

Übrigens: Der Paffen Sicherheitsdienst stellt auch Brandwachen und Brandposten für feuergefährliche Arbeiten.


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