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Das Wort „Detektiv“ leitet sich ab aus dem Lateinischen und bedeutet soviel wie „aufdecken“. Synonym werden auch die Begriffe „Privatdetektiv“ oder „Privatermittler“ verwendet. „Privatdetektiv“ ist eine Übersetzung des englischen Wortes „private detective“. Im Englischen wird durch den Zusatz „private“ zwischen dem „detective“ als Dienstgrad bei der Polizei und dem privaten Ermittler unterschieden.
Die Aufgaben eines Detektivs sind ganz unterschiedlich und reichen von Ermittlungen im Privatumfeld des Auftraggebers (z.B. bei Verdacht auf Ehebruch) bis hin zum Auffinden vermisster Personen, dem Aufdecken von Diebstahl und Betrug und dem Sicherstellen von gerichtsfähigen Beweisen.
Vom Privatdetektiv wird heute oft der Wirtschaftsdetektiv unterschieden, der sich auf die Ermittlung in Fällen mutmaßlicher Wirtschaftskriminalität spezialisiert hat. Detektive können selbständig arbeiten oder angestellt sein. Bei Anstellungsverhältnissen kann unterschieden werden zwischen einer Anstellung in einer Detektei und einer im Unternehmen. Viele Unternehmen stellen beispielsweise eigene Wirtschaftsdetektive an.
Das inhaltliche Aufgabenspektrum des Detektivs ist breit. Vor allem kleinere Detekteien spezialisieren sich daher oft auf ein inhaltliches Segment; große Detekteien bieten aber durchaus auch das gesamte Spektrum der Dienstleistungen an, sind also sowohl Wirtschaftsdetektei als auch Privatdetektei.
Zu den wichtigsten Themen von Privatdetekteien zählen, wie schon erwähnt:
Wirtschaftsdetektive hingegen ermitteln unter anderem bei dem Verdacht auf Diebstahl oder auf unerlaubte Nebenbeschäftigung, um Schwarzarbeit aufzudecken oder um „Blaumacher“ zu entlarven. Doch auch Ermittlungen bei Wirtschaftsspionage, Wettbewerbs- und Urheberrechtsverstöße, Spesenmissbrauch, Personenüberprüfung und Überprüfung von Außendienstmitarbeitern gehören zum Aufgabenspektrum eines Wirtschaftsdetektivs. Zudem sind im Bereich der Wirtschaft auch Abhörschutz und Lauschabwehr wichtige Felder.
Methodisch ist das Aufgabenspektrum des Detektivs recht klar umrissen. Im Kern geht es immer um Informationsbeschaffung und Dokumentation. Dafür können klassische Observierung und Überwachung zum Einsatz kommen, aber auch Recherche (online und offline) sowie Personenbefragung. Der Detektiv nutzt grundsätzlich alle Informationsquellen, die ihm offenstehen. Das können beispielsweise auch öffentlich zugängliche Akten sein oder spezielle Informanten, zu denen er Zugang hat.
Die zusammengetragenen Daten und Informationen werden vom Detektiv dann analysiert, zusammengestellt und so aufbereitet, dass dem Auftraggeber das Ermittlungsergebnis als ein schlüssiges Bild mit den entsprechenden Beweisen und Indizien übermittelt wird. Die Ergebnisse sind gerichtsverwertbar.
Detektiv ist kein Lehrberuf, und die Bezeichnung ist in Deutschland nicht geschützt. Das Berufsbildungsgesetz führt den Beruf des Detektivs nicht. Es gibt also keine offizielle Ausbildung zum Detektiv. Das bedeutet auch, dass sich im Prinzip jeder in Deutschland Detektiv nennen darf.
Es gibt in Deutschland drei große Berufsverbände für Detektive: BDD, BID und DDV. Sie haben eine Berufsordnung für Detektive entwickelt und sind auf deren Grundsätze verpflichtet.
Auf Basis dieser Berufsordnung wurde Mitte der 1980er Jahre ein Berufsbildungsplan für Detektive erarbeitet. Dieser floss in die Zentralstelle für die Ausbildung im Detektivgewerbe (ZAD) ein. Insofern ist eine Zertifizierung nach ZAD ein Indikator für die Qualität der Detektei bzw. des Detektivs. Sie stellt sicher, dass die Leistungen professionell, seriös und rechtskonform ist.
Die TÜV-Zertifizierung belegt dasselbe. Auch sie fußt auf den Anforderungen der ZAD-Prüfungen für Detektive. In der DIN-Norm DIN SPEC 33452 werden die Rahmenbedingungen und Anforderungen an die Leistungen von Privatdetektiven geregelt. Ein seriöser Detektiv wird also eine abgeschlossene Ausbildung haben, beispielsweise die Prüfung „ZAD-geprüfter Privatermittler – IHK“ und idealerweise auch eine Zertifizierung nach DIN SPEC 33452 besitzen, die vom TÜV bescheinigt ist.
Wer eine Detektei beauftragt, braucht triftige Gründe. Ein seriöser Detektiv darf nur dann tätig werden, wenn seitens seines Klienten ein berechtigtes Interesse vorliegt. Der Bestand des „berechtigten Interesses“ ist im Strafgesetz verankert und bildet die Grundlage für die Ermittlungen von Detektiven. Denn: Eine Observation beispielsweise stellt einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht jedes Individuums dar. Darum ist die reine Neugier darauf, was eine Person tut, noch kein berechtigtes Interesse. Seriöse Detektive müssen darum immer prüfen, ob in dem Fall, den man ihnen anbietet, tatsächlich ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Dies hängt zunächst einmal von Größe und Umfang des Falls ab. Aber auch bei „kleineren“ Fällen, bei dem es beispielsweise nur um eine Zielperson geht, kann es sein, dass der Einsatz von mehreren Detektiven notwendig wird. Bei Observationen etwa kommen regelmäßig mehrere Ermittler zum Einsatz, da nur so sichergestellt werden kann, dass die Zielperson den Ermittler nicht bemerkt.
Das kommt auf die Erfahrung des Detektivs, aber auch die Größe und die Art des Auftrags an. Nicht immer lassen sich Diebstähle leicht aufklären und Beweise im Handumdrehen finden. Lauschabwehr, Abhörschutz und Observation sind sowieso zeitintensiv. Daher rechnen Detektive in der Regel nach Stundensatz ab. Es ist möglich, im Vorwege das Budget zu deckeln. Manchmal können auch Pauschalbeträge verabredet werden.
Wichtig ist: Wer einen Detektiv beauftragen möchte, sollte auf Seriosität achten. Ein Auftrag kostet Geld, und diese Investition möchte man selbstverständlich gut angelegt wissen. Dabei ist die Zertifizierung nach DIN SPEC 33452 (TÜV-Zertifizierung) bzw. ein abgeschlossener Ausbildungsgang mit bestandener ZAD-Prüfung ein guter Indikator. Selbstverständlich ist eine Ausbildung und Zertifizierung kein Garant für exzellente Leistung, ebenso wenig wie ein Ermittler, der nicht ZAD-geprüft ist, notwendigerweise schlecht sein muss. Die Zertifizierung bietet lediglich eine gewisse Orientierung.
Weiterhin sollte schon vorher geprüft werden, ob tatsächlich ein berechtigtes Interesse vorliegt. Wichtig ist auch zu bedenken, dass der Vertrag mit dem Detektiv ein Dienstleistungsvertrag ist. Das bedeutet: Der Detektiv kann kein Ergebnis garantieren. Findet er nichts, muss trotzdem gezahlt werden.
Liegt berechtigtes Interesse vor und kann ein Detektiv gerichtsverwertbare Ergebnisse liefern, sind die Kosten für den Detektiv unter gewissen Umständen erstattbar. Vor Gericht muss die unterlegene Partei die Kosten übernehmen, die „zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren“ – dies kann auch Kosten für den Einsatz eines Detektivs bzw. Privatermittlers beinhalten. Dies regelt §91 der ZPO (Zivilprozessordnung). In Ausnahmefällen übernehmen auch Rechtsschutzversicherungen die Detektivkosten. Dies sollte bei der jeweiligen Versicherung vorab erfragt werden.
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