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Ein Einbruchschutz soll das Widerrechtliche eindringen von fremden Personen in beispielsweise Gebäude, verhindern. Beispiele für Einbruchschutz sind Fensterverriegelungen, einbruchhemmende Rollläden, Schließzylinder oder aber einer Einbruchmeldeanlage. Weiterer Einbruchschutz kann mir Bewegungsmeldern und Glasbruchsensoren gewährleistet werden. Kein Einbruchschutz ist unüberwindbar. Allerdings können mehrere sinnvolle Maßnahmen die Täter eine gewisse Zeit lang aufhalten. Diese Zeit nennt sich Widerstandszeit. Jede Maßnahme des Einbruchschutzes wird in eine Widerstandsklasse eingeordnet.
Wird ein Einbruch durch einen Melder oder Sensor registriert, wird in der Regel erst ein stiller Alarm ausgelöst. Dieser stille Alarm geht in einer Notruf- und Serviceleitstelle, kurz NSL, ein. Notruf- und Serviceleitstellen werden in der Regel von Sicherheitsdiensten betrieben, die für den Objektschutz oder Werkschutz einzelner Gebäude oder als Revierkontrolle für ganze Wohngebiete zuständig sind. Hierbei wird geprüft, ob es sich dabei um einen Fehlalarm handeln kann. In Zweifelsfall wird ein Revierfahrer des Sicherheitsdienstes alarmiert und mit der Anfahrt des Objektes betraut. Lösen gleich mehrere Melder aus, wird automatisch die Polizei informiert. Sollte der Revierfahrer vor Ort einen Einbruch oder Einbruchsversuch feststellen, wird in jedem Fall die Polizei hinzugezogen. Der stille Alarm dient der frühzeitigen Information, ohne dass der oder die Täter davon in Kenntnis gesetzt werden. Dies führt häufig zu einer Ergreifung der Täter, da diese von dem Eintreffen der Polizei nicht beunruhigt werden. Sie fühlen sich in falscher Sicherheit.
Anders als beim stillen Alarm, gibt es auch Alarmanlagen, die mit akustischem und visuellem Alarm arbeiten. Neben der Alarmierung der NSL beim Sicherheitsdienst oder der Polizei, wird durch eine Sirene Alarm ausgelöst. Dieser Alarm ist sehr laut. Zusätzlich zum Alarm kann auch Warnleuchte einen Einbruch signalisieren. In erster Linie dienen diese Maßnahmen der Abschreckung. Täter sehen oft von Einbrüchen ab, wenn von außen erkennbare Sicherheitsmaßnahmen an Objekten zu vernehmen sind. Dabei spricht man von Präventionsmaßnahmen. Zusätzlich brechen Täter beim Ertönen von Sirenen oder Alarmen den Einbruchsversuch ab. Dies kann im Zweifelsfall Ihr Hab und Gut vor Einbrechern schützen. Die Ergreifung wird dadurch allerdings erschwert.
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