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Kriminalität: eine Definition

Kriminalität

Der Begriff Kriminalität wurde vom lateinischen Wort "crimen" für "Schuld, Beschuldigung, Anklage oder Verbrechen" abgeleitet. In der Kriminologie sind sehr vielfältige Formen und Arten von Kriminalität bekannt. Bis heute ist es daher nicht gelungen, für diesen Oberbegriff für Straftaten aller Art eine schlüssige juristische Definition zu finden.

Das liegt zum einen an juristischen Spitzfindigkeiten. Zum anderen wird die Definitionsklärung des Begriffs Kriminalität durch eine Grauzone behindert. Diese unterscheidet ein "Kavaliersdelikt" von einer Straftat. Im Allgemeinen bezeichnet der Begriff alles, was in den Augen der Justiz als Straftat oder Rechtsverletzung angesehen wird.

Strafrechtliche Tatbestände

Wir nutzen heutzutage mehrere Begriffe, die den Begriffsteil "Kriminalität" enthalten. Die Rede ist von Begriffen wie Kleinkriminalität, Schwerkriminalität, Straßenkriminalität oder Massenkriminalität. Dabei handelt es sich um Straftaten und Rechtsverletzungen, die unterschiedliche Dimensionen haben.

Hier geben wir Definitionen für diese Begriffe aus dem Bereich der Kriminalität:

Kleinkriminalität

Kleinkriminelle sind Gauner. Diese befassen sich mit Bagatelldelikten wie Taschen- oder Ladendiebstählen, Urheberrechtsverletzungen oder dem Aufbrechen von Autos zwecks Diebstahls dort liegender Wertgegenstände.

Straßenkriminalität

Hier geht es um Straftaten, die in aller Öffentlichkeit ablaufen. Die Täter agieren bevorzugt auf öffentlichen Wegen, in Parks, auf Straßen oder im Getümmel touristischer Hot Spots. Taschendiebstähle durch "Antanzen" oder Anrempeln potenzieller Opfern sind üblich.

Kavaliersdelikte

Der Begriff "Kavaliersdelikt" gehört strenggenommen auch in den Bereich der Kriminalität. Er beschönigt möglicherweise strafrechtlich relevante Verhaltensweisen oder Ordnungswidrigkeiten. Es handelt sich um Fehlverhalten, das allgemein als nicht ehrenrührig angesehen wird. Darunter fallen Tempoverstöße im Stadtgebiet, das Überfahren einer roten Ampel, das Parken in Halteverbotszonen oder das Bedienen des Smartphones beim Fahren eines PKW. Auch das Bahnfahren ohne gültigen Fahrschein gilt als Kavaliersdelikt. Das Abrechnen privaten Essens als Geschäftsessen oder das Anfertigen privater Fotokopien im eigenen Unternehmen gelten in der Gesellschaft als verzeihliche Delikte. Vorgesetzte oder Strafbehörden können das aber anders sehen.

Schwerkriminalität

Schwerkriminelle sind "schwere Jungs", die professionell vorgehen. Sie agieren als Bankräuber, sind in die Strukturen des Rauschgifthandels verstrickt oder begehen andere schwere Straftaten. Es handelt sich oft um Wiederholungstäter, die bereits mehrere Haftstrafen verbüßt haben. Schwerkriminalität geht oft einher mit Gewalt und Machtstreben.

Massen- oder Alltagskriminalität

Der Begriff "Massen- oder Alltagskriminalität" beschreibt Straftaten, die in der Kriminalitätsstatistik häufig genannt werden. Die Täter sehen ihre Taten oft als Bagatell-Delikt an. Das umfasst beispielsweise Sachbeschädigungen, Diebstähle von Fahrrädern oder Kosmetika, Stromdiebstahl, erschlichene Leistungen beim Arbeitsamt sowie Versicherungsbetrug.

Schwerst-, Banden- oder Gewaltkriminalität

Unter diesen Begriffen werden die schwersten Delikte zusammengefasst. Oft handelt es sich um geschäftsähnliche Erscheinungsformen der Kriminalität. Auch die Strukturen des organisierten Verbrechens wären hier einzuordnen.

Wirtschaftskriminalität

Verbrechen, die im wirtschaftlichen Zusammenhang begangen werden, werden unter dem Begriff Wirtschaftskriminalität zusammengefasst. In den meisten Fällen geht es hier um illegale Finanztransaktionen, wie Betrug, Korruption, Insiderhandel und Geldwäsche. Aber auch Wirtschaftsspionage und Produktpiraterie gehören per Definition in diesen Bereich. Wirtschaftskriminalität kann sich gegen Privatpersonen, andere Unternehmen oder den Staat richten.

Was definiert "Kriminalität"?

Aus den aufgelisteten Kriminalitätsbegriffen wird deutlich, dass manche Straftat auf die Definition für mehreren Arten von Kriminalität passt. Eine andere Begriffsunterteilung wäre Bagatelldelikte, leicht, mittlere und schwere sowie Schwerstkriminalität. Der Übergang von einem Zustand in den nächsten ist denkbar. So kriminalisieren sich mehrfach verurteilte Kleinkriminelle oft im Gefängnis. Sie werden dort nicht immer zu "schweren Jungs". Doch sie verlegen sich möglicherweise auf lukrativere "Geschäftszweige", oder integrieren sich in vorhandene Strukturen und Gruppierungen, wie beispielsweise den internationalen Rauschgifthandel.

Die oben genannten Unterscheidungen sind als Unterbegriffe zu bezeichnen. Sie werden durch unterschiedliche Grade krimineller Energie definiert. Der Kriminalitätsbegriff umfasst die Gesamtheit aller Aktionen/Interaktionen, die Rechtsbrüche und Straftaten jeglicher Art betreffen. Bei der genauen Definition gibt es eine juristische Grauzone. Sie betrifft die Frage, wo kriminelle Energie beginnt und wo Fahrlässigkeit endet. Darüber müssen letztendlich oft die Gerichte entscheiden. War Vorsatz im Spiel oder war es ein Versehen?

Zu beachten ist auch, dass viele Delikte und Straftaten nie zur Anzeige kommen. Die Kriminalstatistik geht von einer hohen Dunkelziffer aus. Cyberkriminelle sind mit den derzeitigen Methoden in der Kriminalistik kaum zu schnappen. Sie agieren vom Ausland aus und verschleiern ihre Taten mit technischen Mitteln. Neben jugendlichen Hackern können auch Regierungsbehörden hinter solchen Taten stehen. Diebesbanden operieren ebenfalls vom Ausland aus. Sie verschieben Autos und arbeiten morgen schon an einem anderen Ort.

Drei ehemalige RAF-Mitglieder sind seit Jahren als Bankräuber unterwegs. Sie werden nicht enttarnt, weil sie klug agieren und sich geschickt tarnen. Viele Täter operieren aus dem Untergrund heraus. Sie leben ansonsten ein vollkommen unauffälliges Leben.

Die Bekämpfung und Prävention von Kriminalität wird Kriminalistik genannt und beschäftigt mittlerweile neben den Polizei- und Strafverfolgungsbehörden auch Detektive, Sicherheitsdienste, Wachdienste, IT-Spezialisten, Sachverständige jeglicher Fachgebiete, Pathologen, Forensiker, Spurensicherer, Tatortreiniger, Profiler, Psychologen und Mediziner.


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