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Eine Überfallmeldeanlage (ÜMA) ist eine Gefahrenmeldeanlage, die speziell zur Alarmierung bei Überfällen entwickelt wurde. Im Gegensatz zu Einbruchmeldeanlagen (EMA), die automatisch auf Einbruchsversuche reagieren, wird eine ÜMA manuell durch eine bedrohte Person ausgelöst. Dies ermöglicht eine sofortige Benachrichtigung von Polizei oder Sicherheitsdiensten, um in kritischen Situationen schnell Hilfe zu leisten.
Eine Überfallmeldeanlage ist ein sicherheitstechnisches System, das in akuten Bedrohungssituationen – etwa bei einem bewaffneten Raubüberfall – einen stillen Alarm an eine Notruf- und Serviceleitstelle oder direkt an die Polizei sendet.
Die Auslösung erfolgt in der Regel manuell durch das betroffene Personal, häufig über unauffällige Alarmtaster oder Fußschalter. Der Einsatz solcher Anlagen ist besonders in gefährdeten Bereichen sinnvoll – etwa in Banken, Juweliergeschäften, Apotheken, Tankstellen oder Einzelhandelsgeschäften mit Bargeldverkehr.
Je nach Einsatzort und Risikoanalyse kann die ÜMA als eigenständiges System oder als Ergänzung zu einer bestehenden Einbruchmeldeanlage installiert werden. Die Anforderungen an Planung, Installation und Betrieb von Überfallmeldeanlagen sind in Deutschland durch die DIN VDE 0833 und insbesondere durch die DIN EN 50131 geregelt. Dort werden unter anderem technische Mindestanforderungen sowie verschiedene Klassifizierungen und Alarmierungsmöglichkeiten beschrieben.
Überfallmeldeanlagen lassen sich in verschiedene Typen einteilen, die sich je nach Einsatzbereich, Technik und Art der Alarmierung unterscheiden. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen stillen und akustischen Überfallmeldeanlagen. Stille ÜMAs senden einen Alarm ausschließlich an eine Notruf- und Serviceleitstelle oder direkt an die Polizei, ohne dabei vor Ort ein sichtbares oder hörbares Signal auszugeben. Sie sind die gängige Wahl in sensiblen Bereichen wie Banken, Apotheken oder Einzelhandelsgeschäften, da sie das Risiko für das Personal minimieren.
Akustische Überfallmeldeanlagen hingegen lösen zusätzlich einen lauten Signalton aus – entweder zur Abschreckung des Täters oder zur Alarmierung von Personen in der Umgebung. Diese Variante wird deutlich seltener eingesetzt, da sie potenziell eskalierend wirken kann. Daneben gibt es mobile Überfallmelder, zum Beispiel in Form von tragbaren Alarmgebern für allein arbeitende Personen oder Mitarbeiter mit hohem Risiko. Technisch lassen sich ÜMAs auch nach Auslösemechanismus unterscheiden:
Die Auswahl der passenden Anlage hängt immer von einer individuellen Gefährdungsanalyse und dem gewünschten Sicherheitskonzept ab.
Die Aktivierung einer Überfallmeldeanlage erfolgt in der Regel manuell über speziell platzierte Auslöseelemente, wie zum Beispiel diskrete Taster unter dem Tresen, Fußschalter oder mobile Fernbedienungen. Still auslösende Systeme sind darauf ausgelegt, keinen Alarmton oder sichtbare Signale vor Ort zu erzeugen. Dies soll verhindern, dass der Täter den Alarm bemerkt, was wiederum das Risiko einer Eskalation verringert. Der stille Alarm wird unmittelbar an eine angeschlossene Notruf- und Serviceleitstelle (NSL) oder direkt an die Polizei übermittelt, die je nach Lage sofort geeignete Maßnahmen einleitet – etwa die Alarmverfolgung durch einen Sicherheitsdienst oder das Aussenden einer Polizeistreife.
Hörbar auslösende Systeme hingegen aktivieren gleichzeitig eine interne Sirene oder eine optische Anzeige, um etwa Kollegen in anderen Bereichen zu warnen oder Täter zu vertreiben. Diese Variante kommt jedoch meist nur in Kombination mit weiteren Schutzmaßnahmen zum Einsatz und ist seltener, da sie ein höheres Risiko für das bedrohte Personal mit sich bringen kann.
Moderne ÜMAs lassen sich problemlos mit anderen sicherheitstechnischen Systemen vernetzen, z. B. mit Videoüberwachung, Zutrittskontrolle oder Einbruchmeldeanlagen. Bei Kopplung mit einer Kameraüberwachung kann beispielsweise bei Alarmauslösung ein Livebild an die NSL übertragen werden, was eine schnellere Lageeinschätzung ermöglicht und die Interventionszeit reduziert. Durch die Kombination entsteht ein umfassendes Sicherheitskonzept, das sowohl präventiv als auch reaktiv wirkt.
Unabhängig vom Einsatzort oder der technischen Ausführung bestehen Überfallmeldeanlagen immer aus mehreren grundlegenden Komponenten, die gemeinsam eine zuverlässige und effektive Alarmierung ermöglichen. Das zentrale Element ist die Bedieneinheit bzw. der Alarmgeber, über den die Alarmierung manuell ausgelöst wird. Dabei kann es sich um verdeckte Taster, Fußschalter, Fernbedienungen oder mobile Notrufsysteme handeln – je nach Anforderungen und Umgebung.
Ein weiteres zentrales Element ist die Auswerteeinheit, die die Alarmsignale verarbeitet und an die Notruf- und Serviceleitstelle oder eine andere definierte Stelle weiterleitet. Diese Verarbeitungseinheit ist häufig in eine Gefahrenmeldezentrale integriert und bildet das „Gehirn“ der Anlage.
Hinzu kommt die Übertragungseinrichtung, die den Alarm – in der Regel per IP, Mobilfunk oder Funk – sicher und in Echtzeit an die zuständige Stelle übermittelt. Optional, aber besonders bei kombinierten Systemen häufig enthalten, sind Schnittstellen zu weiteren Sicherheitssystemen, etwa zu Videoüberwachung oder Zutrittskontrolle. Eine Notstromversorgung sorgt dafür, dass die ÜMA auch bei einem Stromausfall weiterhin funktionsfähig bleibt. Nur das Zusammenspiel dieser Bestandteile garantiert eine zuverlässige Reaktion im Ernstfall.
Obwohl Überfallmeldeanlagen (ÜMAs) und Alarmanlagen – insbesondere Einbruchmeldeanlagen (EMAs) – auf den ersten Blick ähnliche Ziele verfolgen, unterscheiden sie sich grundlegend in Funktion und Einsatzbereich. Eine Einbruchmeldeanlage dient primär der Detektion unbefugten Zutritts in ein Gebäude und arbeitet meist automatisch mithilfe von Sensoren, wie Bewegungsmeldern, Glasbruchsensoren oder Magnetkontakten an Türen und Fenstern. Sie wird in der Regel außerhalb der Betriebszeiten aktiviert und löst beim Erkennen eines Einbruchs ein akustisches und/oder optisches Signal aus.
Die Überfallmeldeanlage hingegen wird bewusst durch eine bedrohte Person ausgelöst – häufig während der Geschäftszeiten. Ihr Ziel ist nicht die Prävention eines unbefugten Zutritts, sondern die schnelle, diskrete Alarmierung im Falle eines akuten Überfalls. Besonders in Situationen, in denen Personal direkt mit dem Täter konfrontiert ist, bietet die stille Auslösung der ÜMA einen entscheidenden Vorteil. Während eine Alarmanlage meist objektbezogen arbeitet, steht bei der Überfallmeldeanlage der Schutz von Personen im Vordergrund. In einem umfassenden Sicherheitskonzept ergänzen sich beide Systeme sinnvoll und sorgen gemeinsam für erhöhten Schutz von Menschen und Werten.
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