Unterrichtung nach § 34a der Gewerbeordnung (GewO) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Basisschulung für einfache Tätigkeiten im deutschen Bewachungs- und Sicherheitsgewerbe und wird von der Industrie- und Handelskammer (IHK) durchgeführt.
Die Unterrichtung § 34 vermittelt grundlegende Kenntnisse für die Arbeit im Sicherheitsdienst. Teilnehmende lernen, welche Rechte, Pflichten und Befugnisse sie bei Bewachungsaufgaben haben und wie sie diese im Arbeitsalltag anwenden. Für viele Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe ist sie der erforderliche Qualifikationsnachweis, sofern keine anerkannte andere Qualifikation vorliegt. Für bestimmte Aufgaben ist hingegen die Sachkundeprüfung notwendig.
Durchgeführt wird die Unterrichtung ausschließlich von den Industrie- und Handelskammern. Interessierte können sich bei jeder IHK anmelden, die entsprechende Termine anbietet. Die Teilnahme ist somit nicht auf die IHK am Wohnort beschränkt.
Die Unterrichtung umfasst mindestens 40 Unterrichtseinheiten zu jeweils 45 Minuten. Häufig findet sie als einwöchiger Vollzeitkurs statt. Wie sich die Unterrichtszeiten auf die einzelnen Tage verteilen, legt die jeweilige IHK fest. Voraussetzung sind Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1, damit die Teilnehmenden den Inhalten folgen und sich am Unterricht beteiligen können.
Eine Abschlussprüfung wie bei der Sachkundeprüfung gibt es nicht. Die IHK überprüft jedoch durch Gespräche sowie mündliche und schriftliche Verständnisfragen, ob die vermittelten Inhalte verstanden wurden. Für die Unterrichtungsbescheinigung sind die Teilnahme ohne Fehlzeiten und ein ausreichendes Verständnis erforderlich. Bloße Anwesenheit genügt daher nicht. Ein bundesweit einheitlicher Abschlusstest am letzten Kurstag mit einer Bestehensgrenze von 50 Prozent ist nicht vorgeschrieben.
Die Unterrichtung behandelt die rechtlichen und fachlichen Grundlagen der Bewachung. Dazu gehören das Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Gewerberecht, Datenschutz, Bürgerliches Recht sowie Straf- und Strafverfahrensrecht. Auch der Umgang mit Waffen, Unfallverhütung und Grundzüge der Sicherheitstechnik sind Bestandteil.
Ein weiterer Schwerpunkt ist der Umgang mit Menschen. Die Teilnehmenden beschäftigen sich mit dem Verhalten in Gefahrensituationen, Deeskalation und interkultureller Kompetenz. Damit erhalten sie Grundlagen, um Konflikte frühzeitig zu erkennen und in schwierigen Situationen überlegt zu reagieren.
Die Unterrichtung kann beispielsweise für Bewachungsaufgaben im Objektschutz, im Werkschutz oder im Empfangs- und Pfortendienst ausreichen. Entscheidend sind immer die tatsächlich ausgeführten Aufgaben. Aus einer Stellenbezeichnung allein lässt sich die erforderliche Qualifikation nicht zuverlässig ableiten.
Zudem berechtigt die Unterrichtungsbescheinigung allein noch nicht zum Einsatz. Das Sicherheitsunternehmen muss die Wachperson vor Tätigkeitsbeginn über das Bewacherregister anmelden; auch die behördliche Zuverlässigkeitsprüfung und die Bestätigung der zulässigen Einsatzmöglichkeiten sind zu berücksichtigen.
Die Sachkundeprüfung weist weitergehende Kenntnisse nach und besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Sie ist insbesondere für folgende Tätigkeiten erforderlich, sofern kein anerkannter Ersatznachweis oder eine gesetzliche Ausnahme vorliegt:
Die pauschale Aussage, jeder Türsteher benötige unabhängig vom Einsatzort dieselbe Qualifikation, ist daher zu ungenau. Maßgeblich ist der konkrete Aufgabenbereich.
Für die Sachkundeprüfung ist weder eine vorherige Unterrichtung noch ein bestimmter Vorbereitungskurs vorgeschrieben. Die Vorbereitung kann im Selbststudium oder bei einem Bildungsträger erfolgen. Wie viel Zeit dafür benötigt wird, hängt von den Vorkenntnissen und dem individuellen Lerntempo ab. Wer die Sachkundeprüfung besteht, benötigt keine zusätzliche Unterrichtung.
Die Gebühren richten sich nach der jeweiligen IHK. Bundesweit feste Preise gibt es weder für die Unterrichtung noch für die Sachkundeprüfung. Bei einem freiwilligen Vorbereitungskurs kommen dessen Kosten zur Prüfungsgebühr hinzu. Auch die verfügbaren Termine und mögliche Wartezeiten unterscheiden sich je nach Standort und Auslastung.
Vor der Anmeldung sollten Interessierte deshalb die aktuellen Gebühren, Termine und Teilnahmebedingungen direkt bei der ausgewählten IHK prüfen. Eine frühzeitige Anmeldung erleichtert die Planung des Berufseinstiegs.
Sicherheitsaufgaben stellen unterschiedliche Anforderungen an das eingesetzte Personal. Neben der passenden Grundqualifikation sind eine sorgfältige Einweisung, Objektkenntnisse und aufgabenbezogene Schulungen wichtig.
Als Sicherheitsdienst in Köln, Bonn und Umgebung unterstützen wir Unternehmen bei der Planung ihrer Sicherheitsmaßnahmen. Ob Baustellenbewachung, Objektschutz oder Pfortendienst: Wir besprechen mit Ihnen, welche Leistungen und Qualifikationen für Ihren Einsatz benötigt werden.
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