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Unter dem Begriff "Alarmvorprüfung" können unterschiedliche Dinge verstanden werden. Zum einen kann es sich um die Überprüfung einer Alarmanlage auf deren Funktionstüchtigkeit hin handeln. Zum anderen kann bei jeder Alarm-Auslösung eine Vorprüfung vorgenommen werden. Dieses Verifikationsverfahren folgt einem Alarmplan. Mit der Überprüfung soll ein Falschalarm ausgeschlossen werden. Die Überprüfung der Situation spart Kosten für sinnlose Einsätze.
In mehr als 90 % der Fälle gehen Rauchmelder oder Alarmanlagen ohne erkennbaren Grund los. Jedes Mal muss von Mitarbeitern oder dem Sicherheitsdienst geprüft werden, ob tatsächlich ein Notfall vorliegt. Geschähe das nicht, könnten echte Notfälle übersehen werden. Die pure Annahme, dass es sich um einen Fehlalarm handelt, genügt nicht. Das mit der Überwachung beauftragte Security-Unternehmen muss per Vorprüfung sicherstellen, dass kein Falschalarm vorliegt. Statt sofort die Polizei zu alarmieren, wird der Alarmplan abgearbeitet. Wenn sichergestellt wurde, dass es sich um einen Notfall handelt, werden weitere Maßnahmen eingeleitet.
Es ist bekannt, dass Alarmanlagen oder Rauchmelder häufig Fehlfunktionen unterliegen. Deswegen wurden Alarmpläne entwickelt. Sie beschreiben, wie im Falle eines Alarms zu verfahren ist. Die umgehende Überprüfung der Situation verhindert, dass Polizei- oder Feuerwehrfahrzeuge umsonst zum Ort des Alarms eilen. Ein Falschalarm, der nicht rechtzeitig als solcher erkannt wurde, wirft hohe Kosten auf. Im schlimmsten Fall kann er bedeuten, dass an anderer Stelle eine Wohnung ausgeraubt wird, weil niemand zu Hilfe eilt. Viele Bundesländer haben die Überprüfung jedes Alarms mittlerweile vorgeschrieben.
Im Fall eines Alarms folgt das beauftragte Sicherheitsunternehmen dem unternehmensbezogenen Alarmplan. Dieser legt exakt fest, wie vorzugehen ist. Die Abfolge der einzelnen Schritte ist einzuhalten. Aktionismus ist fehl am Platz. Stattdessen ist besonnenes Handeln sinnvoll. Der beauftragte Wachdienst oder die Sicherheitsleitstelle wissen dank solcher Pläne, welche Vorgehensweise für das betroffene Unternehmen ausgearbeitet wurde. Sobald eine Alarmmeldung ausgelöst wurde, beginnt die Überprüfung derselben. Die Alarmverifikation ermittelt, ob es sich tatsächlich um eine Gefahrensituation handelt. In diesem Fall müssen Polizei und Feuerwehr einschreiten. Handelt es sich um einen Falschalarm, wird die Überprüfung beendet. Der Vorfall wird protokolliert.
Um zu checken, ob es sich um einen Falsch- oder einen Echtalarm handelt, gibt es zwei Möglichkeiten. Die erste ist die Überprüfung direkt vor Ort. In diesem Fall fährt der Wachdienst beim Unternehmen vorbei, um die Alarmanlage abzustellen. Der Grund der Alarmauslösung wird durch eine Vor-Ort-Begehung übermittelt. Werden dabei Einbruchsversuche oder andere Gefahrensituationen entdeckt, gilt der Alarm als verifiziert. Weitere Maßnahmen können eingeleitet werden. Problematisch sind für die Vor-Ort-Verifizierung aber lange Anfahrtswege.
Eine andere Möglichkeit ist die zeitnahe Fernüberwachung. In diesem Fall baut sich automatisch eine Direktverbindung mit einer Notruf- und Serviceleitstelle (NSL) auf. Per Videoüberwachung und Audioverbindung ist es den Anwesenden in der Leitstelle möglich, die Situation vor Ort zu erfassen. Die Lage kann mit technischen Hilfsmitteln relativ genau beurteilt werden. Möglicherweise kann daraufhin eine weitere Prüfung unterlassen werden. Sind tote Kamera-Winkel bekannt oder eine Überwachungskamera scheint defekt zu sein, werden Vor-Ort-Überprüfungen notwendig. Gegebenenfalls sind anschließend weitere Maßnahmen notwendig. Die Alarmpläne enthalten alle Telefonnummern von Personen, die zu benachrichtigen sind. Alle Vorfälle und Maßnahmen werden sorgsam im Wachbuch protokolliert.
Häufig vorkommende Fehlfunktionen bei Alarmanlagen sind ein Grund, diese zu erneuern. Es kann sich dabei aber auch um Nachlässigkeit beim Personal, Bedienfehler oder Installationsfehler handeln. Selbst klimatische Bedingungen, Zigarettenrauch oder Erschütterungen am Boden führen manchmal zur Auslösung von Falschalarmen. Solche Fehlfunktionen sollten nach Möglichkeit ausgeschlossen werden. Heutzutage ist es möglich, eine Alarmanlage nur bei voller Funktionsfähigkeit scharf zu schalten. Außerdem können moderne Alarmsysteme per Softwareüberwachung sicherer gemacht werden. Dennoch sind auch hier Programmfehler möglich. Sie erfordern gegebenenfalls eine eigene Alarmvorprüfung.
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